Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen

1. MKP Untersuchung (bis zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche = SSW) 

  • Gynäkologische Untersuchung mit Abstrich
  • Ultraschalluntersuchung zur Feststellung der korrekten Lage der Schwangerschaft und des Schwangerschaftsalters, der Anzahl der Embryonen und Festlegung des voraussichtlichen Geburtstermines.
  • Blutuntersuchungen (Blutgruppe, Rhesusfaktor, Hämoglobin, Hämatokrit, Toxoplasmose, Röteln, Lues, HIV)g
  • Erhebung von mütterlichen und kindlichen Risikofaktoren
  • Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen
 
Urheber: Christian Forcher

2. MKP Untersuchung (17. bis 20. SSW) 

  • Gynäkologische Untersuchung
  • Ultraschalluntersuchung
  • Interne Untersuchung durch den Hausarzt oder Internisten
  • Erhebung von mütterlichen und kindlichen Risikofaktoren
  • Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen
 

3. MKP Untersuchung (25. bis 28. SSW)

  • Gynäkologische Untersuchung
  • Blutuntersuchung mit Bestimmung Hämatokrit, Hämoglobin, HBs-Antigen)
  • Zuckertest – Oraler Glukosetoleranztest OGTT zum Ausschluss von Schwangerschaftdiabetes
  • Erhebung von mütterlichen und kindlichen Risikofaktoren
  • Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen

4. MKP Untersuchung (30. bis 34. SSW)

  • Gynäkologische Untersuchung mit Abstrich zum Ausschluss des Vorliegens von Gruppe-B-Streptokokken (GBS)
  • Ultraschalluntersuchung zur Kontrolle von Herzaktion, Wachstum, Plazentasitz, Lage des Kindes und der Fruchtwassermenge
  • Erhebung von mütterlichen und kindlichen Risikofaktoren
  • Blutuntersuchung (Blutbild, Schilddrüsenfunktion, evtl. Toxoplasmose)
 

5. MKP Untersuchung (35. bis 38. SSW)

  • Ausführliche Anamneseerhebung
  • Gynäkologische Untersuchung
  • Erhebung von mütterlichen und kindlichen Risikofaktoren
  • Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen

Hebammenberatung

Zwischen der 18. und der 22. Schwangerschaftswoche besteht die Möglichkeit einer Beratung durch eine Hebamme. Die Beratung beinhaltet Informationen zum Verlauf einer Schwangerschaft, zur Geburt, zum Wochenbett, zum Stillen, über gesundheitsförderndes Verhalten in diesem Zeitraum und über weitere Unterstützungsmöglichkeiten. Die Hebammenberatung ist nicht Voraussetzung für die Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe.

 

Die Durchführung der 5 Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen ist Voraussetzung für das Kinderbetreuungsgeld.